Erstattung der Kosten

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Heilpraktiker leider nicht. Die Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen. Es gibt jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten je nach Tarif einen Teil der Behandlungskosten oder übernehmen die Gesamtgebühren. Erkundigen Sie sich hierüber bitte bei Ihrer Versicherung/Beihilfestelle.

Zur Vorlage bei Ihrer Versicherung/Beihilfestelle erstelle ich ihnen eine detailierte Rechnung.

Die Berechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH ´85) – zugänglich über: www.freieheilpraktiker.com.

Werden Behandlungskosten nur teilweise erstattet, ist der Differenzbetrag vom Patienten selbst zu zahlen.

Termine müssen, wenn sie nicht eingehalten werden können, mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Zu spät abgesagte Termine berechne ich mit € 30,–. Bei nicht erscheinen die volle Behandlungsgebühr.

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit mir persönlich per E-Mail oder telefonisch in Verbindung.